Gas-Prüfung (G 607-Prüfung)

Ab dem 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage gesetzlich verpflichtend.

Der neue § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wurde in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen und regelt die regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Zudem ist sie vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich.

Frist für Erstprüfung: Bis zum 19. Juni 2025 müssen Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine gültige Gasprüfung haben, diese nachholen.

Bußgelder: Bei Nichtbeachtung der Prüffristen drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.

Fazit: Die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO schafft Klarheit und Sicherheit für Camper. Durch die regelmäßige Prüfung wird nicht nur die eigene Sicherheit erhöht, sondern auch die Haftung im Schadensfall minimiert. Camper sollten daher die Fristen beachten und die Gasprüfung rechtzeitig durchführen lassen.​